Nachbeurkundung

Haben bei deutschen Staatsangehörigen Personenstandsereignisse ,wie Geburt, Ehe oder Tod, im Ausland stattgefunden, können diese auf Antrag in Deutschland nachbeurkundet werden. Ziel ist einen deutschen Personenstandseintrag zu haben, der ohne weitere Prüfung nach Beurkunden anerkannt wird - anders als bei einer Eintragung in das Melderegister.

Folgenden Nachbeurkunden können beantragt werden:



Standesamt Untere Lenne - Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde


 

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52