Abwassergebühren 2022
Aufgrund einer am 15.12.2022 in Kraft getretenen Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz NRW müssen die Abwassergebühren für das Jahr 2022 nachträglich neu kalkuliert werden. Da noch nicht alle aktuellen Daten für die Neuberechnung vorliegen, wird die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Abschlagszahlungen für die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2023 werden wie gewohnt in den Grundbesitzabgabenbescheiden ausgewiesen, diese wurden bereits nach der aktuellen Gesetzgebung berechnet.