Grundsteuerreform
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede:r Eigentümer:in eines Grundstücks verpflichtet, beim Finanzamt eine elektronische Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen. Fragen dazu beantwortet Ihnen das Finanzamt Altena. Dessen Hotline ist Mo.-Fr. 9-18 Uhr unter der Rufnummer 02352 / 917 – 1959 erreichbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.grundsteuer.nrw.de.