Eheschließung


Wir freuen uns, dass Sie den Entschluss gefasst haben, zu heiraten.

Anmeldung

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Altena (Westf.) oder in Nachrodt-Wiblingwerde haben, ist das Standesamt Untere Lenne, mit Sitz in Nachrodt-Wiblingwerde, für Sie zuständig.

Gerne würden Sie auf dem Gebiet der Stadt Altena (Westf.) oder der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde heiraten, aber Sie wohnen nicht hier?

Kein Problem! Gehen Sie einfach zu Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnort und melden Sie dort die Eheschließung an.

Dem Standesamt Untere Lenne werden dann für die Vornahme der Eheschließung die Anmeldeunterlagen übersandt.

Natürlich können Sie als Bürger der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde oder der Stadt Altena (Westf.) auch bei uns die Anmeldung vornehmen und in einer anderen Stadt heiraten.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten möglichst beide Verlobte zum Standesamt kommen. Ist jedoch einer verhindert, so kann er in Form einer Vollmacht sein Einverständnis geben. Mit einer Vollmacht des/der anderen Verlobten kann dann auch nur ein(e) Verlobte(r) allein die Eheschließung beim Standesamt anmelden. 

Terminvereinbarung

Eine Anmeldung zur Eheschließung oder die Besprechung der Vornahme der Eheschließung ist ohne Termin nicht möglich.

Die Vornahme der Eheschließung findet grundsätzlich innerhalb der Öffnungszeiten statt.

Das Standesamt Untere Lenne stellt Ihnen aber einige Samstagstermine zur Verfügung. Pro Monat wird ein Samstagstrautermin durch die Sachbearbeiterinnen des Standesamtes festgelegt. Diese können ab dem 01.10. des Vorjahres erfragt und reserviert werden.

Die Termine finden Sie weiter unten unter "Samstagstrautermine (...)".

Eheschließungstermine, die innerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes stattfinden sollen, können frühestens ein Jahr im Voraus reserviert werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Terminreservierung, nicht um einen verbindlichen Termin. An Feiertagen, Sonntagen und Brückentagen (sofern das Standesamt geschlossen ist) finden keine Trauungen statt.

Termine können Sie per E-Mail unter standesamt.unterelenne@nachrodt-wiblingwerde.de oder telefonisch vereinbaren.

Sollte Ihre vollständige Anmeldung zur Eheschließung und die damit zusammenhängende abschließende Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen hier nicht 8 Wochen vor Ihrem reservierten Termin vorliegen oder sollte bis dahin keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgt sein, wird die Reservierung gestrichen und für andere Paare frei gegeben! 

Trauorte des Standesamtes Untere Lenne

  • Trauzimmer im Amtshaus der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
  • Heimatstube Wiblingwerde, Nachrodter Straße 8, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde (50,00 €)
  • Kaisersaal im Schlosshotel Holzrichter, Hohenlimburger Straße 15, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde (25,00 € zzgl. 150,00 € Raummiete)
  • Alter Ratssaal im Rathaus der Stadt Altena, Lüdenscheider Straße 17, 58762 Altena (Westf.)
  • Historische Jugendherberge der Burg Altena, Fritz-Thomee-Str. 80, 58762 Altena (Westf.) (135,00 €)
  • Burg Holtzbrinck, Kirchstraße 20, 58762 Altena (Westf.) (80,00 €)
  • Kaminzimmer im Gasthof Spelsberg, Großendrehscheid 17, 58769 Altena (Westf.) (25,00 € zzgl. Raummiete)
  • Unter freiem Himmel, am Brunnen, beim Gasthof Spelsberg, Großendrehscheid 17, 58762 Altena (Westf.) (25,00 € zzgl. Aufwendungen des Gasthofes)

Samstagstermine für standesamtliche Eheschließungen im Jahr 2025

Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes Untere Lenne werden im Jahr 2025 auch an folgenden Samstagen Termine für standesamtliche Eheschließungen angeboten:

Samstag, 29.03.2025

Samstag, 12.04.2025

Samstag, 17.05.2025

Samstag, 28.06.2025

Samstag, 19.07.2025

Samstag, 09.08.2025

Samstag, 20.09.2025

Samstag,  11.10.2025

An den o.g. Terminen stehen folgende Ambientetrauorte nach Absprache zur Verfügung:

- Heimatstube Wiblingwerde

- Schlosshotel Holzrichter

- Burg Altena

- Burg Holtzbrinck

- Gasthof Spelsberg

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sowohl hinsichtlich der angebotenen Trautermine als auch der zur Verfügung stehenden Trauzimmer sowie der Durchführung der Eheschließungen zu Einschränkungen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Corona-Schutz-Bestimmungen kommen kann.

Hier zeigen wir Ihnen die möglichen Trauorte in...



Gebühren:

Je nach Einzelfall fallen unterschiedliche Bearbeitungsgebühren an.

Bei Fragen zu der tatsächlichen Gebührenhöhe wenden Sie sich bitte an das Standesamt Untere Lenne.

Bitte beachten Sie, dass für die so genannten „Ambiente-Trauungen“ zusätzliche Gebühren erhoben werden.

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
Becker
0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52