Eheschließung
Wir freuen uns, dass Sie den Entschluss gefasst haben, zu heiraten.
Anmeldung Eheschließung
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten möglichst beide Verlobte zum Standesamt kommen. Ist jedoch einer verhindert, so kann er in Form einer Vollmacht sein Einverständnis geben.
Zusätzlich bieten wir die Anmeldung zur Eheschließung online an. Bitte prüfen Sie vor Beginn der digitalen Anmeldung ob Sie berechtigt sind. Informationen finden Sie unter "Online-Service"
Gerne würden Sie auf dem Gebiet der Stadt Altena (Westf.) oder der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde heiraten, aber Sie wohnen nicht hier? Kein Problem! Gehen Sie einfach zu Ihrem zuständigen Standesamt melden Sie dort die Eheschließung an. Wir erhalten dann von Ihrem Standesamt die Unterlagen zur Eheschließung übersandt.
Natürlich können Sie als Bürger der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde oder der Stadt Altena (Westf.) auch bei uns die Anmeldung vornehmen und in einer anderen Stadt heiraten.
Voraussetzungen
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
- Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
- Sie bei einer Vorehe, zum Zeitpunkt der Eheschließung als auch zum Zeitpunkt der Scheidung die deutsche Staatsangehörigkeit hatten
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.
- Einer oder Sie beide wohnen im Zuständigkeitsbereiches unseres Standesamts mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
Sollten nicht alle Voraussetzungen auf Sie zutreffen finden Sie weitere Informationen unter "einige spezielle Anforderungen" oder "Eheschließung mit ausländischer Staatsangehörigkeit"
Erforderliche Unterlagen
gültiges Ausweisdokument
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Einige spezielle Anforderungen".
Geburtsurkunde gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
einige spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte jemand von Ihnen nicht unserem Zuständigkeitsbereich gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
- Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine*n Dolmetscher*in, eine*n Übersetzer*in übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Sollten Sie als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
- Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
- Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsregister erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft begründet wurde. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
- Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
- Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Oberlandesgericht Düsseldorf – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Senatsverwaltung Berlin – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Eheschließung mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Wenn Sie oder Ihr*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten.
Je nach Land kann ggf. auch eine Überbeglaubigung, Urkundenüberprüfung, Legalisation und/oder Apostille (am häufigsten) der Urkunden notwendig sein.
Nutzen Sie daher das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch bei uns um auf die Besonderheiten vor der Eheschließung einzugehen.
Kosten
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht | 50,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht | 80,00 € |
Anfragen mit speziellen Anforderungen | Kontaktieren Sie uns bitte. |
Trauung am Samstag | 100,00 € |
Je nach Trauort fallen weitere Kosten an. Weitere Informationen finden Sie unter "Gebühren".
Online-Service
Mit Hilfe des Online-Dienstes können Sie vorab ihre Daten an das zuständige Standesamt übermitteln damit wird die Bearbeitungszeit im Standesamt verkürzt und der administrative Aufwand gemindert. Die Durchführung der Anmeldung der Eheschließung wird hierdurch nicht ersetzt. Es ist weiterhin notwendig, alle entsprechenden Unterlagen im Original vorzulegen.
Voraussetzungen
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
- Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.
- Einer oder Sie beide wohnen im Zuständigkeitsbereiches unseres Standesamts mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
- Beide Personen verfügen über ein aktiviertes BundID-Konto mit Online-Ausweis-Funktion.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Welche weiteren Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen ergibt sich aus der Prüfung Ihres Antrages durch den Standesbeamten.
Ablauf
Zunächst identifiziert sich eine Person mit dem BundID-Konto des Online-Ausweises und gibt anschließend Daten sowie die für beide Personen relevanten, gemeinsamen Daten ein, zum Beispiel welchen Ehenamen Sie zukünftig führen möchten.
Zum Ende des Formulars geben Sie das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse der zweiten eheschließenden Person ein. Nach Abschluss des Formulars erhalten Sie einen Link zur Fortführung des Antrages, dieser Link wird zusätzlich per Email an der zweiten Person versendet. In diesem fortführenden Antrag identifiziert sich nun die zweite Person und gibt Ihre persönlichen Daten ein.
Die persönlichen Daten von Ihnen beiden werden benötigt, damit das Standesamt die Prüfung der Ehefähigkeit durchführen kann. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen ergibt sich aus der Prüfung Ihres Antrages durch den Standesbeamten. Dieser nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um mit Ihnen den Termin zur persönlichen Vorbesprechung für die Anmeldung Ihrer Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
Falls Sie in unserem Standesamt heiraten möchten, haben Sie die Möglichkeit einen Wunschtermin sowie einen Wunschtrauort zu wählen. Bitte bearbeiten Sie das einige Trauorte mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Formulare/Downloads
Hinweise
Sie müssen für die Voranmeldung der Eheschließung nicht volljährig sein, Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 12 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Voranmeldung Eheschließung (online)
Füllen Sie das Online-Formular für Sie beide mit Ihren persönlichen Daten aus, damit das Standesamt die Prüfung der Ehefähigkeit durchführen kann. Nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt mit Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
Mit Hilfe des Online-Dienstes können Sie vorab ihre Daten an das zuständige Standesamt übermitteln damit wird die Bearbeitungszeit im Standesamt verkürzt und der administrative Aufwand gemindert. Die Durchführung der Anmeldung der Eheschließung wird hierdurch nicht ersetzt. Es ist weiterhin notwendig, alle entsprechenden Unterlagen im Original vorzulegen.
Voraussetzungen
- Sie müssen für die Voranmeldung der Eheschließung nicht volljährig sein, Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
- Einer von Ihnen oder Sie beide im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder einen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich haben.
Ablauf
Füllen Sie das Online-Formular für Sie beide mit Ihren persönlichen Daten aus, damit das Standesamt die Prüfung der Ehefähigkeit durchführen kann. Nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt mit Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Nachrodt-Wiblingwerde haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
Gültiges Ausweisdokument
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Einige spezielle Anforderungen".
Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde
Einige spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sollte jemand von Ihnen nicht in Nachrodt-Wiblingwerde gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
- Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine*n Dolmetscher*in, eine*n Übersetzer*in übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
- Sollten Sie als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
- Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
- Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsregister erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft begründet wurde. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
- Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
- Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Oberlandesgericht Düsseldorf – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Senatsverwaltung Berlin – Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Eheschließung mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Wenn Sie oder Ihr*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nutzen Sie daher das ausführliche, kostenlose Beratungsgespräch bei uns.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüfen wir neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht eventuell Ehehindernisse ergeben. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch ein Gericht notwendig sein. War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung durch ein Gericht erforderlich.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, können wir nur im Rahmen einer Beratung auf alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung eingehen.
Eheschließung bei bestehender Lebenspartnerschaft beantragen
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln. Es besteht keine Verpflichtung die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Die bestehende Lebenspartnerschaft kann auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden. Die Rechtswirkungen einer bestehenden Lebenspartnerschaft bestehen unverändert weiter, jedoch sind im Gesetz auch weitergehende Rechte insbesondere in Bezug auf das Adoptionsverfahren vorgesehen, die nur für eine gleichgeschlechtliche Ehe gelten.
Voraussetzungen
- Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem 01.10.2017 in Deutschland gegründet wurde
- Anmeldung der Umwandlung und Zeremonie der Eheschließung
vor Ort möglich. Die Umwandlung muss im Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden. Anschließend muss durch die Eheschließenden der Ehewille persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit gegenüber der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklärt werden
- Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
- Ggf. beeidigter Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass (im Original)
beider Lebenspartner/innen
- Aktueller ausgestellter Auszug oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt am Begründungsort Ihrer Lebenspartnerschaft. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein. Nicht nötig, wenn das Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes geführt wird.
- Aktueller beglaubigter Auszug oder Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. Dieser darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein.
- Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister mit Angabe des Familienstandes
- Hauptwohnsitz in Berlin: dann benötigen Sie diese Bescheinigung nicht
- Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin: diese Bescheinigung müssen Sie sich selbst beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung beim zuständigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich vom Hauptwohnsitz. (am Tag der Anmeldung nicht älter als 14 Tage)
- ggf. Vollmacht zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
sofern einer von beiden Lebenspartnern/innen bei der Beantragung nicht anwesend sein kann.
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein/e Lebenspartner/in eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.
Kosten (Gebühren, Auslagen)
- Keine: Die Umwandlung ist vom Gesetzgeber gebührenfrei. Jedoch ist die Eheurkunde gebührenpflichtig.
- 15,00 Euro: Eheurkunde
- 15,00 Euro: Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- 7,50 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Formulare
in Bearbeitung
Trauorte & Trautermine
Es stehen Ihnen verschiedene Trauorte zur Verfügung zusätzlich zu den normalen Trauterminen bietet wir auch die Möglichkeit einen Termin an einem Samstag zu buchen.
Gerne würden Sie auf dem Gebiet der Stadt Altena (Westf.) oder der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde heiraten, aber Sie wohnen nicht hier? Kein Problem! Gehen Sie einfach zu Ihrem zuständigen Standesamt melden Sie dort die Eheschließung an. Wir erhalten dann von Ihrem Standesamt die Unterlagen zur Eheschließung übersandt.
Bei den Sitzplätzen zählen Brautpaar und die Trauzeugen mit. Kinder zählen, wenn Sie keinen eigenen Sitzplatz brauchen, nicht. Sollten weitere Stehplätze gewünscht sein, kontaktieren Sie uns, damit wir Sie beraten können.
Trauort | Stadt | Gebühren | Sitzplätze (inkl. Brautpaar und Trauzeugen) | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|---|
Trauzimmer (Amtshaus) | Nachrodt-Wiblingwerde | keine | 10 | siehe Öffnungszeiten |
Heimatstube Wiblingwerde | Nachrodt-Wiblingwerde | 50,00 € | 15 | nach Absprache |
Kaisersaal (Schloss Holzrichter) | Nachrodt-Wiblingwerde | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 25 | nach Absprache |
Mozartzimmer & Kaisersaal (Schloss Holzrichter) | Nachrodt-Wiblingwerde | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 40 | nach Absprache |
Alter Ratssaal ( Rathaus) | Altena | keine | 25 | siehe Öffnungszeiten |
Historische Jugendherberge (Burg Altena) | Altena | 135,00 € | 50 | nach Absprache |
Burg Holtzbrinck | Altena | 80,00 € | 18 | nach Absprache |
Kaminzimmer (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 20 | nach Absprache |
Außenanlage (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Aufwendungen des Gasthofes) | 50-100 | nach Absprache |
Saal (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 50 - 80 | nach Absprache |
Samstagstermine für standesamtliche Eheschließungen im Jahr 2025
Bei einer Trauung am Samstag entfällt eine zusätzliche Gebühr von 100,00 €.
Datum |
Samstag, 29.03.2025 |
Samstag, 12.04.2025 |
Samstag, 17.05.2025 |
Samstag, 28.06.2025 |
Samstag, 19.07.2025 |
Samstag, 09.08.2025 |
Samstag, 20.09.2025 |
Samstag, 11.10.2025 |
Gebühren:
Anmeldung Eheschließung
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht | 50,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht | 80,00 € |
Anfragen mit speziellen Anforderungen | Kontakieren Sie uns bitte. |
Trauung am Samstag | 100,00 € |
Je nach Trauort fallen weitere Kosten an.
Trauort | Stadt | Gebühren | Sitzplätze (inkl. Brautpaar und Trauzeugen) | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|---|
Trauzimmer (Amtshaus) | Nachrodt-Wiblingwerde | keine | 10 | siehe Öffnungszeiten |
Heimatstube Wiblingwerde | Nachrodt-Wiblingwerde | 50,00 € | 15 | nach Absprache |
Kaisersaal (Schloss Holzrichter) | Nachrodt-Wiblingwerde | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 25 | nach Absprache |
Mozartzimmer & Kaisersaal (Schloss Holzrichter) | Nachrodt-Wiblingwerde | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 40 | nach Absprache |
Alter Ratssaal ( Rathaus) | Altena | keine | 25 | siehe Öffnungszeiten |
Historische Jugendherberge (Burg Altena) | Altena | 135,00 € | 50 | nach Absprache |
Burg Holtzbrinck | Altena | 80,00 € | 18 | nach Absprache |
Kaminzimmer (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 20 | nach Absprache |
Außenanlage (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Aufwendungen des Gasthofes) | 50-100 | nach Absprache |
Saal (Gasthof Spelsberg) | Altena | 25,00 € (zzgl. Raummiete) | 50 - 80 | nach Absprache |
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Eheschließung | Anmeldung
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Eheschließung | Voranmeldung
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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
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