Öffnung der Freisportanlagen
Die Coronaschutzverordnung vom 22.02.2021 erlaubt ab sofort die Öffnung der Freiluftsportanlagen (Stadion Nachrodt und Wiblingwerde).
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Die Stadien sind daher ab sofort geöffnet.
Bitte halten Sie sich an die entsprechenden Vorgaben der Coronaschutzverordnung, da Zuwiderhandlungen eine sofortige Sperrung der Freiluftsportanlagen zur Folge hat.