Bauen
Für die Durchführung eines Bauvorhabens sind zwei Arten der vorherigen Antragstellung zu unterscheiden:
1. Baugenehmigungsfreie Vorhaben, die aber der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde angezeigt werden müssen (Genehmigungsfreistellung, § 63 BauO NRW).
Dies gilt für die meisten Bauvorhaben in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan vorhanden ist. Ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt, können Sie unter https://gdi2.maerkischer-kreis.de/intranet/
einsehen. Klicken Sie ein gekennzeichnetes Bebauungsplangebiet an, wenn Sie glauben, Ihr Grundstück liegt innerhalb des Gebietes und rufen Sie die Detailansicht auf.
Bei Zweifelsfragen, ob ein Vorhaben unter die Genehmigungsfreistellung fällt, wenden Sie sich an den MK, Heedfelder Str. 45,58509 Lüdenscheid, Raum 502, Tel. 0 23 51 / 966 - 68 32, E-Mail: w.weber@maerkischer-kreis.de.Für Vorhaben nach Nr. 1 ist die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zuständig.
Unterlagen vor Baubeginn
Sie müssen folgende Unterlagen vor Baubeginn der Gemeinde vorlegen:
- Anzeige des Vorhabens “ Vordruck Vorlage bei der Gemeinde , Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW "
- Lageplan/amtlicher Lageplan (§ 3BauPrüfVO). Der Lageplan nach § 3 Abs. 1 BauPrüfVO und die Berechnungen nach Abs. 2 müssen von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden (Amtlicher Lageplan), wenn die dort unter den Ziffern 1-4 genannten Voraussetzungen gegeben sind. Dies basiert auf der Flurkarte. Diese können Sie online beim MK auf http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/bauen/geodatenportal.php?ajaxsearch=1# bestellen.
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung . Im Zweifel lassen Sie dies durch einen Architekten/Bauingenieur vornehmen. Einen Vordruck finden Sie beim MK, http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/Baugenehmigungsverfahren.php
(Formulare/Broschüren)
- Bauzeichnungen , dargestellt sein müssen der Grundriss, Schnitt und die Ansicht (§ 4 BauPrüfVO)
- Erhebungsbogen für die Baustatistik , Vordruck unter www.maerkischer-kreis.de
(Formulare/Broschüren).
Für die beabsichtige Baumaßnahme muss die Entwässerung geklärt sein.
- " Vordruck Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Herstellung/Erneuerung/Veränderung eines Kanalanschlusses “ mit den beizufügenden Unterlagen
Unterlagen nach Erteilung des Bescheides
Nach Erteilung des Bescheides durch die Gemeinde können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Sie haben aber bestimmte Mitteilungspflichten.
- Vordruck Baubeginnanzeige nach § 67 BauO NRW an den MK
- Vordruck Baustellenschild muss angebracht werden
- Vordruck zur abschließenden Fertigstellung der baulichen Anlage nach § 67 BauO NRW
Zum Abschluss müssen Sie die bauliche Anlage einmessen lassen. Beachten Sie hierzu das „Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht“
Dieses finden Sie beim MK, http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/Baugenehmigungsverfahren.php
(Formulare/Broschüren)
Sollten dennoch Fragen bleiben, erhalten Sie Auskunft durch Roland Roczniok, Tel. 0 23 52 / 93 83 - 27, r.roczniok@nachrodt-wiblingwerde.de.
2. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Die vorzulegenden Unterlagen müssen grundsätzlich von einem Vorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erstellt werden.
Für Anträge nach Nr. 2 ist ausschließlich der Märkische Kreis zuständig. Wenden Sie sich bitte bei allen Fragen an den MK, Heedfelder Str 45, 58509 Lüdenscheid, Raum 502, Tel. 0 23 51 / 966 - 68 32, Mail: w.weber@maerkischer-kreis.de.
Informationen und weitere Antragsvordrucke finden Sie auch auf der Web-Seite des MK unter http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/bauen/Baugenehmigungsverfahren.php
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Die Gemeindeverwaltung kann hier keine Auskünfte erteilen.