Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Voraussetzung

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Kosten ( Gebühren, Auslagen)

  • für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: 15,00 Euro
  • für weitere Exemplare der Sterbeurkunde 7,50 Euro
  • für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: kostenfrei 

Ablauf

Sie müssen die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung

  • Kommen Sie während der Öffnungszeiten in unser Standesamt, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail

  • Schicken Sie dem Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)

Online Antrag

  • Folgen Sie dem Link unter "Onlineservices"
  • Eine Bezahlung ist online möglich. 

Frist

Antragsfrist: 30 Jahr(e)

Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.



Standesamt Untere Lenne - Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde


Gebühren:

Nach Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung.

  • für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: 15,00 Euro
  • für weitere Exemplare der Sterbeurkunde 7,50 Euro

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52