Möglichkeiten für bestehende Ehenamen vor dem 1. Mai 2025

Wenn Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben und Ihre Ehe weiterhin besteht, können Sie bei uns entweder einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen oder Ihren Ehenamen widerrufen.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters

    Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.

Hinweis

Je nach Fall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Kontaktieren Sie uns!

Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen

Sie können bei uns einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen. Der Doppelname wird aus Ihren beiden Namen, die Sie bei der Eheschließung geführt haben, oder Ihren Geburtsnamen gebildet.

Ihr neu gebildeter Doppelname darf aus höchstens zwei Namen bestehen. Wenn also einer von Ihnen einen Doppelnamen bei der Eheschließung geführt hat oder einen Doppelnamen als Geburtsnamen führt, können Sie nur einen Namensbestandteil für den Ehenamen nutzen. Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.

Widerruf des bestehenden Ehenamens

Wenn Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben und Ihre Ehe weiterhin besteht, können Sie bei uns Ihren Ehenamen widerrufen. Sie führen dann wieder den Familiennamen, den Sie bei der Eheschließung geführt haben.

Weitere Informationen

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.

Wo wird mein Eheregister geführt?

Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.

Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.

Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Vorsprache

Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Kosten (Gebühren, Auslagen)

  • 30 Euro für die Erklärung 
  • 14 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung


Gebühren:

  • 30 Euro für die Erklärung 
  • 14 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung
 

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52