1. Anmeldung:
Zunächst geben betroffene Personen beim zuständigen Standesamt eine Anmeldung der Erklärung ab. Diese Anmeldung signalisiert die Absicht, den Geschlechtseintrag und die Vornamen dem Geschlechtseintrag entsprechend anzupassen.
2. Bedenkzeit:
Nach einer gesetzlich festgelegten Frist von drei Monaten, nach Abgabe der Anmeldung der Erklärung, kann die finale Erklärung zur Änderung abgegeben werden.
3. Wirksamkeit:
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird wirksam, sobald die Erklärung beim Geburtsstandesamt entgegengenommen wurde.