Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.

Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.

Ablauf

1. Anmeldung:

Zunächst geben betroffene Personen beim zuständigen Standesamt eine Anmeldung der Erklärung ab. Diese Anmeldung signalisiert die Absicht, den Geschlechtseintrag und die Vornamen dem Geschlechtseintrag entsprechend anzupassen.

2. Bedenkzeit:

Nach einer gesetzlich festgelegten Frist von drei Monaten, nach Abgabe der Anmeldung der Erklärung, kann die finale Erklärung zur Änderung abgegeben werden.

3. Wirksamkeit:

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird wirksam, sobald die Erklärung beim Geburtsstandesamt entgegengenommen wurde.

Voraussetzungen

Nach § 1 (3) SBGG hat eine Person nach Artikel 7a Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche deutsches Recht gewählt, ist eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nur zulässig, wenn sie als Ausländer

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt,

  • eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich rechtmäßig im Inland aufhält oder

  • eine Blaue Karte EU besitzt.

Sperrfrist

Um vor übereilten Entscheidungen zu schützen und um auf die Ernsthaftigkeit aufmerksam zu machen, hat der Gesetzesgeber eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen eingeräumt.

Gebühren

Hinweis

Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird. 

  • Anmeldung zur Erklärung (vor Ort): 15,00 Euro 
  • Anmeldung zur Erklärung (online): kostenlos
  • Abschließende Erklärung  (vor Ort): 30,00 Euro

Hinweise

Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird. 



Standesamt Untere Lenne - Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde


Gebühren:

 Hinweis: Die Anmeldung ist 6 Monate gültig!

  • Anmeldung der Erklärung (vor Ort): 15,00 Euro 
  • Anmeldung der Erklärung (online): kostenlos
  • Abschließende Erklärung  (vor Ort): 30,00 Euro

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52