Landtagswahl 2022
Wahltermin
Die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt am Sonntag, 15.05.2022 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind:
- alle bis zum 15. Mai 2004 (einschließlich) geborenen Deutschen mit Hauptwohnsitz, sofern sie
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.04.2022) eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben
und sie nicht nach § 2 Landeswahlgesetz infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Ausübung des Wahlrechts müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
So können Sie Ihre Stimme abgeben
- Im Wahllokal: Suchen Sie zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf. Dort haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. Ihres Personalausweises oder Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
- Durch Briefwahl: Sie brauchen den Wahlbrief im Inland nicht zu frankieren, wenn Sie ihn bei der Deutschen Post AG einliefern.
Wichtig:
Der Wahlbrief muss am 15.05.2022 spätestens bis 18.00 Uhr im Amtshaus, Hagener Str. 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
- Gegen Abgabe des Wahlscheines (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) und unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie Ihre Stimme in einem beliebigen Stimmbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises abgeben.
Die Landtagswahl in leichter Sprache
Onlinewahlschein
Ergebnispräsentation