Landtagswahl 2022

Wahltermin

Die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt am Sonntag, 15.05.2022 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind:

  1. alle bis zum 15. Mai 2004 (einschließlich) geborenen Deutschen mit Hauptwohnsitz, sofern sie
  2. seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.04.2022) eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben

    und sie nicht nach § 2 Landeswahlgesetz infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Für die Ausübung des Wahlrechts müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

So können Sie Ihre Stimme abgeben

  • Im Wahllokal: Suchen Sie zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf. Dort haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. Ihres Personalausweises oder Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
     
  • Durch Briefwahl: Sie brauchen den Wahlbrief im Inland nicht zu frankieren, wenn Sie ihn bei der Deutschen Post AG einliefern. 

    Wichtig:
    Der Wahlbrief muss am 15.05.2022 spätestens bis 18.00 Uhr im Amtshaus, Hagener Str. 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
     
  • Gegen Abgabe des Wahlscheines (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) und unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie Ihre Stimme in einem beliebigen Stimmbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises abgeben.