Denkmalpflege
Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW „Untere Denkmalbehörde“. Damit sind folgende Aufgaben verbunden:
- Maßnahmen für den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern
- Vorbereitung der Unterschutzstellung von Denkmälern
- Führen der Denkmalliste und der Denkmalakten
- Denkmalpflegerische Maßnahmen
- Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
Zur Zeit werden 21 Denkmäler (Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler) sowie 1 Denkmalbereich (Werkssiedlung Langenstück) betreut. Fachliche Unterstützung und Beratung wird durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen- gewährt, der bei wichtigen Entscheidungen einzuschalten ist.
Eine aktuelle Liste der unter Denkmalschutz gestellten Objekte gem. §§ 1,2 Denkmallisten-Verordnung finden Sie hier.
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769
Nachrodt-Wiblingwerde