Denkmalpflege

Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW  „Untere Denkmalbehörde“. Damit sind folgende Aufgaben verbunden:

  • Maßnahmen für den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern
  • Vorbereitung der  Unterschutzstellung von Denkmälern 
  • Führen der Denkmalliste und der Denkmalakten
  • Denkmalpflegerische Maßnahmen 
  • Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen 
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen

Zur Zeit werden 21 Denkmäler (Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler) sowie 1 Denkmalbereich (Werkssiedlung Langenstück) betreut. Fachliche Unterstützung und Beratung wird durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen- gewährt, der bei wichtigen Entscheidungen einzuschalten ist.

Eine aktuelle Liste der unter Denkmalschutz gestellten Objekte gem. §§ 1,2 Denkmallisten-Verordnung finden Sie hier.



Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde


 

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 28
0 23 52 / 93 83 - 50