Ummelden von Einwohnern

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss folgendes beachtet werden:  

  • Das persönliche Erscheinen des Meldepflichtigen oder seines Vertreters ist erforderlich
  • Vorlage des Personalausweises zur Änderung der neuen Anschrift
  • Wohnungsgeberbestätigung / Eigentumsnachweis


Ansprechperson:

Wille
0 23 52 / 93 83 - 33
0 23 52 / 93 83 - 50
Kara
0 23 52 / 93 83 - 32
0 23 52 / 93 83 - 50