Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden können zum Beispiel aus dem Geburten-, Sterbe- oder Eheregister ausgestellt werden.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Tod) geführt und dort auch wieder ausgestellt.

Sofern sich das Ereignis auf dem Gebiet der Stadt Altena (Westf.) oder der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ereignet hat, ist das Standesamt Untere Lenne für die Ausstellung der Personenstandsurkunde zuständig.

Berechtigte können die Personenstandsurkunde bei persönlicher Vorsprache erhalten oder aufgrund schriftlicher Beantragung.

Berechtigte sind:

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • andere Personen, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit

Ihre Urkunde(n) können Sie ganz einfach hier online beantragen. 



Gebühren:

Pro Personenstandsurkunde 12,00 €, für ein zweites oder jedes weitere gleichzeitig erstellte Exemplar 6,00 €.

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
Becker
0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52