Melderegisterauskunft
Wenn Sie eine Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie diese persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Bei einer Melderegisterauskunft unterscheidet man zwischen einer einfachen Auskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft.
Einfache Melderegisterauskunft:
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über
- Vor- und Familiennamen
- akademischen Grad
- aktuelle Anschrift
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch Vorlage eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides erfolgen.
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst neben den Daten für eine einfache Auskunft noch folgende Daten:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und –ort
Rechtliche Grundlagen:
Einfache Melderegisterauskunft
- § 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein Westfalen (MG NRW)
Erweiterte Melderegisterauskunft
§ 34 Abs. 2 Meldegesetz Nordrhein Westfalen (MG NRW)
Gebühren:
Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
Archivauskunft je nach Aufwand 15,00 – 30,00 €
Meldebescheinigung 9,00 €