Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche
Wenn ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, benötigt er dafür in bestimmten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht der geplanten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Für die Ausstellung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Da die vorzulegenden Unterlagen individuell sehr unterschiedlich sein können, kann an dieser Stelle hierzu keine Information gegeben werden.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Gebühren:
Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40,00 €.
Wenn ein Partner ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist: 66,00 €