In jeder Gemeinde in Deutschland gibt es eine(n) Bürgermeister:in, in großen Städten eine(n) Oberbürgermeister:in. Diese werden in den meisten Bundesländern, auch bei uns in NRW, direkt von den Bürger:innen ins Amt gewählt.
Als Vorsitzende:r und Chef:in der Verwaltung hat ein(e) Bürgermeister:in viele Aufgaben und trägt damit eine große Verantwortung.
Zu den Aufgaben gehört die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Rates, die der/die Bürgermeister:in ebenfalls zur Ratssitzung einberuft und leitet. Die Geschäftsverteilung und Organisation innerhalb der Verwaltung und das Vertreten der Gemeinde als oberste(r) Repräsentant:in sind weitere Pflichten des vielfältigen Aufgabenbereichs.