Amtliche Bekanntmachungen
Alle Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen auch die Bekanntmachungen. Zur besseren Übersichtlichkeit finden Sie diese nun in zwei Versionen:
Die erste ist ein Link zur gesiegelten und von der Bürgermeisterin unterzeichneten Originalversion.
Die erste ist ein Link zur gesiegelten und von der Bürgermeisterin unterzeichneten Originalversion.
Die zweite Version ist der Text der Bekanntmachung im Wortlaut, der so von Screenreadern problemlos entschlüsselt und vorgelesen werden kann. Beide Varianten finden Sie beim Klick auf den Titel der Bekanntmachung in dieser Übersicht.
Sind die PDF-Dokumente bereits barrierefrei, werden Sie direkt zur Datei weitergeleitet.