Reisepass
Reisepass
Seit dem 01.11.2005 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten. Der Reisepass enthält einen Chip, in dem zunächst die Passdaten und ein digitales Foto gespeichert werden. Seit März 2007 werden in neuen Pässen zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität und Unterschrift grundsätzlich persönlich erscheinen.
Der Antrag für den ePass wird im Einwohnermeldeamt gestellt. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesrepublik in Berlin. Sollten Sie den Pass nicht persönlich abholen können, so können Sie eine andere Person mit der Abholung schriftlich beauftragen. Bitte beachten Sie dabei, der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mitzugeben.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für Personen, die dringend einen Reisepass benötigen, kann ein Pass auch per Express bestellt werden. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € auf den Normalpreis erhoben.
Vorläufiger Reisepass:
Nur noch in begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird vor Ort im Einwohnermeldeamt ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Antragstellung müssen sie folgende Unterlagen vorlegen:
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig in Nachrodt-Wiblingwerde ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
- der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Bundespersonalausweis oder der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass. In Ausnahmefällen kann auch der Führerschein vorgelegt werden.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Eltern (persönliches Erscheinen erforderlich). Sollten nicht beide Eltern persönlich erscheinen, so ist das Einverständnis des anderen Elternteiles sowie dessen Ausweis vorzulegen. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist das Sorgerecht nachzuweisen.
Statusabfrage
Wenn Sie den Status Ihrer Ausweisanforderung abfragen möchten, folgen Sie bitte diesem Link.
Gebühren:
Dokument | Gebühr |
---|---|
Reisepass gültig für 6 Jahre (bis 24. Lebensjahr) | 37,50 € |
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24. Lebensjahr)7 | 70,00 € |
48-Seiten-Pass für Vielreisende (bis 24. Lebensjahr) | 59,50 € |
48-Seiten-Pass für Vielreisende (ab 24. Lebensjahr) | 92,00 € |