Personalausweise

Flyer zum digitalen Personalausweis mit QR-Code für weitere Informationen

Personalausweis

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität und Unterschrift grundsätzlich persönlich erscheinen.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird im Einwohnermeldeamt gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Herstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Sollten Sie den Ausweis nicht persönlich abholen können, so können Sie eine andere Person mit der Abholung mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen. Bitte beachten Sie dabei, der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mitzugeben.

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Personalausweise können nicht verlängert werden.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden. Dieser Ausweis wird vor Ort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen: 

Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • 1 biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
  • Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Reisepass. In Ausnahmefällen kann auch der Führerschein vorgelegt werden.
  • Jugendliche können einen Personalausweis bereits 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig beantragen. Eine Einverständniserklärung der Eltern (persönliches Erscheinen erforderlich) ist dann notwendig, wenn der Personalausweis früher als 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden soll. Wenn das Sorgerecht bei nur einem Elternteil liegt, ist das Sorgerecht nachzuweisen. Die Einverständniserklärung muss bei Beantragung vorliegen.

Vorläufiger Personalausweis

s. Personalausweis

Statusabfrage

Wenn Sie den Status Ihrer Ausweisanforderung abfragen möchten, folgen Sie bitte diesem Link.

Personalausweisportal des Bundesministeriums

Besuchen Sie auch das Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort finden Sie viele Informationen darüber, wie z. B. die Ausweis-App funktioniert oder welche Möglichkeiten es gibt, sich online mit Ihrem Ausweis zu identifizieren.



Gebühren:

 

Personalausweisgebühren
DokumentGebühr
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis 24 Jahre22,80 €
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises  ab 24 Jahren37,00 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €

 

Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per Scheckkarte zu entrichten.

Eine Anschriftenänderung auf dem Personalausweis ist gebührenfrei.

Ansprechperson:

Wille
0 23 52 / 93 83 - 33
0 23 52 / 93 83 - 50
Kara
0 23 52 / 93 83 - 32
0 23 52 / 93 83 - 50