Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann können Sie auch im Einwohnermeldeamt gefundene Gegenstände abgeben oder nach verlorenen Gegenständen nachfragen. Ab einem Wert von 10,00 € für gefundene Gegenstände besteht eine Anzeigepflicht gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zusätzlich können Sie auch auf Wunsch nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Anzeige einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern diese nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise über gefundene Gegenstände in der örtlichen Presse.
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Fundanfrage
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Fundanzeige
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