Führungszeugnis

Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.

Für alle drei Arten von Führungszeugnissen ist es jedoch wichtig zu wissen, dass für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt wird.

Unterschieden werden folgende Arten:

Privatführungszeugnis (private Zwecke)

Wird das Führungszeugnis z.B. zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis (Belegart N). Die Übersendung erfolgt direkt an Ihre Meldeanschrift.

Behördenführungszeugnis (behördliche Zwecke)

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Die Übersendung erfolgt in diesen Fällen unmittelbar an die betreffende Behörde. Die Anschrift der Behörde ist bei Antragstellung anzugeben. Auf Verlangen kann Ihnen vorab beim Amtsgericht Einsicht gewährt werden (Belegart P).

Erweitertes Führungszeugnis 

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen.

Im Rahmen der Zulassung zur Ausbildung von Pflegefachkräften sind auch Pflegeschulen seit dem 27.01.2020 verpflichtet, die persönliche Eignung von Schülerinnen und Schülern nach § 2 Nr.  2 Pflegeberufegesetz durch ein erweitertes Führungszeugnis zu überprüfen. 

In beiden Fällen ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.


Online Antrag 

Hier gehts es zum Online Antrag 

BfJ (Bürgerdienste)

Sie benötigen entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
  • für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz bestätigt. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Formulare".
  • bei schriftlicher Antragstellung das ausgefüllte Antragsformular mit einer vom Notar oder sonstigen amtlichen Stelle beglaubigten Unterschrift

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren betragen jeweils 13,00 €.  

Ermäßigungen/Befreiungen

Wird das Führungszeugnis wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragt, muss durch eine Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung nicht gewährt, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

Ablauf

Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen:

  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
  • Die persönliche Antragstellung kann im Bürgerbüro erfolgen.
  • Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonstige Behörde) erforderlich.
  • Für die online Beantragung über das Portal des Bundesamtes für Justiz benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
    Seit der Cebit 2017 ist die Online-Beantragung auch mit einem NFC-fähigen Smartphone oder Tablet, in Verbindung mit der AusweisApp2 (erhältlich über den Google Play Store), ohne zusätzliche Hardware möglich.

Bearbeitungsdauer/Fristen

Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und nimmt in der Regel ein bis zwei Wochen in Anspruch. Es kann jedoch auch hier zu Engpässen kommen, so dass mit einer längeren Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen zu rechnen ist.

Für ein Europäisches Führungszeugnis verlängert sich die Lieferzeit generell um bis zu 20 Arbeitstagen.

Daher bitte ein Führungszeugnis immer schnellstmöglich beantragen.

Formulare/Downloads

in Bearbeitung

Hinweis

Für alle drei Arten von Führungszeugnissen ist es jedoch wichtig zu wissen, dass für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt wird.  



Gebühren:


Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses entstehen Gebühren von 13,00 €.

Sie haben auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis hier online zu beantragen.

Ansprechperson:

Wille
0 23 52 / 93 83 - 33
0 23 52 / 93 83 - 50
Kara
0 23 52 / 93 83 - 32
0 23 52 / 93 83 - 50