Anmelden von Einwohnern
Für Ihre Anmeldung in unserer Gemeinde benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Das persönliche Erscheinen eines Meldepflichtigen oder seines Vertreters ist erforderlich.
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen, die angemeldet werden sollen)
- Geburts-/Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Wohnungsgeberbestätigung / Eigentumsnachweis
Wer in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde eine Wohnung bezieht, hat dieses innerhalb von zwei Wochen im Amtshaus, Einwohnermeldeamt, anzumelden.
Bitte beachten Sie:
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG), das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist, wird erstmals das Melderecht in ganz Deutschland vereinheitlicht. Das BMG löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Verwaltungskosten zu senken und Abläufe zu vereinfachen. Änderungen betreffen unter anderem die Meldepflichten, die Vermieter von Wohnungen und die Melderegisterauskünfte.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden.
Wieder eingeführt wird die Erklärung des Wohnungsgebers. Die Vorlage eines Mietvertrages bei der Anmeldung reicht nicht mehr aus. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Der Wohnungsgeber hat damit künftig bei Meldevorgängen wieder eine Mitwirkungspflicht. Ab 1. November muss er seinem Mieter den Einzug oder Auszug schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung wird bei der Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Die Meldepflichtige Person hat einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit dem gültigen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers durch eine bevollmächtigte Person vorzulegen. Erscheint die meldepflichtige Person persönlich im Einwohnermeldeamt, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "wichtige Dokumente".
Das Formular "Anmelden einer Haupt- oder Nebenwohnung" muss in folgenden Fällen ausgefüllt werden:
- Es ziehen mehrere Personen in eine Wohnung ein, aber nur eine kann persönlich zur Anmeldung erscheinen.
- Eine minderjährige Person zieht ebenfalls ein, aber nicht alle sorgeberechtigten Personen erscheinen persönlich im Amtshaus.