Fundbüro
Sie haben etwas verloren?
Gerne können Sie auch online eine Verlustmeldung abgeben.
Etwas in der Bahn & Bus verloren?
Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Tiere
Sollte Ihr Tier gefunden worden sein, wurde es im Regelfall zur Versorgung in ein Tierheim gebracht.
Neben dem Fundbüro und Tierheimen können Sie auch bei Tasso e.V. eine Meldung über den Verlust aufgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Verfahrensablauf
Sie können für einen verlorenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag , in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen , damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Verlustbescheinigung
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Sie haben etwas gefunden?
Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
Gerne können Sie unseren Online-Service nutzen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache.
WICHTIG:
Aus rechtlichen Gründen ist es unabdingbar, die zuständigen Behörden, also das Ordnungsamt – oder nachts die Polizei – über den Fund zu informieren. Hinterlassen Sie eine Fundmeldung mit der Beschreibung des Tieres und seiner Kennzeichnung. Gerade bei verletzten Tieren ist die Fundmeldung vor dem Gang zum Tierarzt wichtig, damit Sie später nicht die Behandlungskosten zahlen müssen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
- keine
- Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Rechtsgrundlage(n) Links