Einbürgerungen

Wenn Sie als Ausländer bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie Deutsche, wie z. B. das Wahlrecht und das Recht auf konsularischen Beistand im Ausland. Gleichzeitig haben Sie dann natürlich auch Pflichten, wie z. B. bei Männern der Wehr- oder Zivildienst.

Antragsformulare sind im Einwohnermeldeamt erhältlich. Da jede Einbürgerung individuell ist, wird Ihnen bei Aushändigung der Formulare mitgeteilt, welche Unterlagen beizubringen sind. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr haben einen eigenen Anspruch auf Einbürgerung und müssen daher selber einen Antrag stellen. Dieser ist jedoch bis zur Volljährigkeit von den Erziehungsberechtigten mit zu unterschreiben.

Der Antrag auf Einbürgerung wird zur Entscheidung und weiteren Veranlassung an den Märkischen Kreis, Ausländerbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, weitergeleitet.

Rechtliche Grundlagen:

  • Ausländergesetz (AuslG)
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)


Gebühren:

                                                                                                                       

Gebühren für eine Einbürgerung
Gebühr
pro erwachsene Person255,00 €
pro mit einzubürgerndes minderjähriges Kind   51,00 €
pro einzubürgerndes Kind mit eigenem Antrag   255,00 €

Hinzu kommen noch die Gebühren für die deutschen Ausweispapiere:

Gebühren für die Ausweispapiere
DokumentGebühr
Bundespersonalausweis bis zum 24. Lebensjahr22,80 €
Bundespersonalausweis ab dem 24. Lebensjahr37,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr70,00 €

Ansprechperson:

Wille
0 23 52 / 93 83 - 33
0 23 52 / 93 83 - 50
Kara
0 23 52 / 93 83 - 32
0 23 52 / 93 83 - 50