Beglaubigungen
Im hiesigen Einwohnermeldeamt können Beglaubigungen vorgenommen werden. Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie oder Abschrift mit dem Original übereinstimmt. In besonderen Fällen kann auch eine Unterschrift unter einem Dokument beglaubigt werden.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das jeweilige Standesamt, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten und mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigenden Kopien
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten und mitzubringen:
- Das persönliche Erscheinen ist zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart des Sachbearbeiters erfolgen.
Gebühren:
Die Gebühr der Beglaubigung richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde vom 21.12.2010.
Die Höhe der Gebühren ist unter Satzung und Verordnungen einzusehen.