Beflaggung

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden.

Zudem wird beflaggt an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.

Beflaggungstage:

27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
01. Mai: Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
09. Mai: Europatag
23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
20. Juli: Jahrestag zum Gedenken an das Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944
23. August: Tag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
03. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
Volkstrauertag



Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52