Änderung des Geburtsnamens für Erwachsene

Sie können Ihren Geburtsnamen, den Sie vor dem 1. Mai 2025 erhalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns neu bestimmen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

    Sie erhalten die beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Sollten Sie im Ausland geboren sein, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung mit.

Hinweis

Je nach Fall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Kontaktieren Sie uns!

Wiederannahme eines früheren Geburtsnamens

Wenn sich Ihr Geburtsname durch Erwachsenenadoption oder eine Einbenennung geändert hat, können Sie dies durch eine einfache Erklärung vor uns widerrufen.

Annahme des Familiennamens des anderen Elternteils oder eines Doppelnamens

Wenn Ihre Eltern bei Ihrer Geburt keinen gemeinsamen Ehenamen führten, haben Sie einen der Familiennamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen erhalten. Sie können nun einmalig Ihren Geburtsnamen in den Familiennamen Ihres anderen Elternteils ändern.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie aus den Familienanmen Ihrer Eltern einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, bilden. Umgekehrt können Sie auch einen Familiennamen, der aus mehreren Namen besteht, reduzieren.

Das gilt nicht, wenn sich Ihr Familienname durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz geändert hat.

Annahme des Geburtsnamens des Elternteil nach Auflösung der Ehe der Eltern

Sollten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein und einen Ehenamen geführt haben, wurde dieser Ehename Ihr Geburtsname. Wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und Ihre Eltern wieder die Namen führen, die sie bei der Eheschließung führten, können Sie sich der Wiederannahmeerklärung Ihres Elternteils anschließen, wenn Sie dessen Zustimmung erhalten.

Namenserteilung – Einbenennung

Sollte eines Ihrer Elternteile mit einer anderen Person verheiratet sein und diese einen Ehenamen führen, können Sie diesen Ehenamen als Geburtsnamen erwerben. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Beteiligten zustimmen.

Vorsprache

Die Vorsprache muss persönlich erfolgen.

Kosten (Gebühren, Auslagen)

  • 30 Euro für die Erklärung
  • 14 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung


Gebühren:

  • 30 Euro für die Erklärung
  • 14 Euro für eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung

Ansprechperson:

0 23 52 / 93 83 - 21
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 30
0 23 52 / 93 83 - 52
0 23 52 / 93 83 - 41
0 23 52 / 93 83 - 52